Bildung im Saarländischen Schwimm-Bund

Die Traineraus- und Fortbildung ist ein wichtiger Teil der Verbandsarbeit des Saarländischen Schwimm-Bund (SSB). Wir bilden Trainer der Vorstufenqualifikation Trainerassistent und der 1. Lizenzstufe, gemäß den Rahmenrichtlinien des Deutschen Schwimm-Verband e.V. (DSV) und den Richtlinien für die Trainerqualifizierung des Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) aus.

Der Saarländische Schwimm-Bund bietet, häufig in Kooperation mit der Saarländischen Triathlon Union (STU), Fortbildungslehrgänge zum Erhalt der Trainerlizenz, als Wochenendlehrgänge oder Tageslehrgänge zu verschiedenen Themen an.
Weitere Angebote zu verschieden Themen im Bereich:
 
• Prävention,
• Mentaltraining,
• Regeneration,
• uvm
Jeder Lizenzinhaber kann seine Lizenz mit unseren Lehrgängen verlängern und dafür Themen aussuchen, die ihn interessieren.

Wenn Sie bei Ihrer Themenauswahl nicht sicher sind, dann können Sie gerne den Lehrwart des Saarländischen Schwimm-Bund kontaktieren:

Lizenzstufen im DSV-Qualifizierungssystem

Die „Rahmenrichtlinien für die Qualifizierung im Bereich des Deutschen Schwimm-Verbandes e. V.“ legen die verbindlichen Anforderungen von Trainern und Übungsleitern für die Aus- und Fortbildung, basierend auf der Grundlage der „Rahmenrichtlinien für Qualifizierung im Bereich des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)“ fest.

Diese Richtlinien sehen folgende Stufen vor:
 
• Vorstufenqualifikation
• Lizenzstufe Trainer C
• Lizenzstufe Trainer B
• Lizenzstufe Trainer A
• Diplomtrainer

Vorstufenqualifikation / Trainerassistent

(Anfängerschwimmen) ca. 30 Lerneinheiten
Inhalte der Grundausbildung sind die Methodik und Didaktik des Anfängerschwimmens, die kindgerechte Vermittlung von Schwimmtechniken und der dazugehörigen Starts und Wenden sowie Grundlagen didaktischer Grundsätze des Lehren und Lernens.

Die Vorstufenqualifikation schließt mit einem eigenen Zertifikat ab und eignet sich für alle, die bereits erste Erfahrungen als unterstützender Co-Trainer im Anfängerschwimmen erlangen konnten.

Der Lehrgang besteht aus theoretischen und sportpraktischen Teilen und ist Grundlage für die Ausbildung der 1. Lizenzstufe.
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:


• Nachweis einer „Erste-Hilfe-Grundausbildung“ gemäß den „gemeinsamen Grundsätzen zur Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe, die zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht älter als zwei Jahre ist (Vorlage spätestens bis Ausbildungsabschluss).

• Nachweis der Rettungsfähigkeit entsprechend den Prüfungsanforderungen des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens (DRSA) in Bronze

• Mindestalter 16 Jahre

• Befürwortung durch einen Schwimmverein oder eine Schwimmabteilung

• Zahlung der Ausbildungsgebühr

Ausbildung 1. Lizenzstufe / C-Lizenz

Teil 1



Grundlage für die 1. Lizenzstufe bildet die sportartübergreifende Grundlagenausbildung, die mehrmals pro Jahr vom LSVS (Landessportverband des Saarlandes) angeboten wird.
Diese Grundlagenausbildung beträgt laut aktuellem Programm ca. 36 LE. In diesem Lehrgangsmodul werden Inhalte zu allgemeiner Trainings- und Bewegungslehre, Sportbiologie, Sportphysiologie, Verbandsstrukturen und allgemeiner Athletik sowohl theoretisch als auch praktisch vermittelt.
 
 

Teil 2



Daran schließt die sportartspezifische Ausbildung mit ca. 60 LE an.
Inhalt dieser Ausbildung sind trainingswissenschaftliche Grundlagen, Koordination und Kondition in Theorie und Praxis, Leitbilder der Schwimmtechniken, Biomechanik im Schwimmen, Trainingsaufbau eines Schwimmers, Trainerpersönlichkeit sowie Vereins- und verbandsbezogene Inhalte.
Am Ende der Ausbildung erfolgt eine Überprüfung der vermittelten Inhalte in Theorie und praktischer Anwendung.
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:


• Nachweis einer „Erste-Hilfe-Grundausbildung“ gemäß den „gemeinsamen Grundsätzen zur Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe, die zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht älter als zwei Jahre ist (Vorlage spätestens bis Lizenzabschluss).

• Nachweis der Rettungsfähigkeit entsprechend den Prüfungsanforderungen des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens (DRSA) in Bronze

• Mindestalter 16 Jahre

• Befürwortung durch einen Schwimmverein oder eine Schwimmabteilung

• Zahlung der Ausbildungsgebühr

• Nachweis der Vorstufenqualifikation / Trainerassistent

• Weiterhin wird für das Profil Leistungssport der Nachweis über die theoretische Einführung in die Wettkampfbestimmungen (Kampfrichter) benötigt.

Ausbildung 2. Lizenzstufe / B-Lizenz

Aktuell führt der Saarländische Schwimm-Bund keine Ausbildungen der 2. Lizenzstufe durch. Bitte informieren Sie sich hierzu bei den Schwimmverbände anderer Bundesländer.

Ausbildung 3. Lizenzstufe / A-Lizenz

Für die Ausbildung in der 3. Stufe ist der Deutsche Schwimmverband (DSV) zuständig.

Gültigkeit der Lizenzen

Die Gültigkeit der Trainer-Lizenzen sind befristet:
 
• 1. Lizenzstufe auf 4 Jahre
• 2. Lizenzstufe auf 3 Jahre
• 3. Lizenzstufe auf 2 Jahre
Die Erstausstellung erfolgt mit dem Datum des Abschlusses der Ausbildung.
Der Ausbildungsträger entscheidet über den Zeitraum der ersten Gültigkeit. Daraus ergibt sich u.U. ein kürzerer Gültigkeitszeitraum.

Beispiel: Abschluss C-Lizenz am 31.08.2021 (Gültigkeit 4 Jahre), Lizenzende 31.12.2024.

Alle weiteren Lizenzverlängerungen laufen danach über die vollen 4 Jahre.

Lizenzverlängerung

Die Verlängerung einer Lizenz erfolgt durch die Teilnahme an entsprechend ausgeschriebenen Fortbildungsmaßnahmen von mindestens 15 LE innerhalb der Gültigkeit der Lizenz.

Die Fortbildungen haben in der höchsten erworbenen Lizenzstufe zu erfolgen. Die Verlängerung der Lizenz erfolgt nur unter Vorlage der Fortbildungsnachweise.
Die Lizenz ist im vierten Quartal des letzten Gültigkeitsjahres zur Verlängerung einzureichen.

Trainer mit Referententätigkeit können auf Antrag und durch Nachweis bei jedem zweiten Fortschreiben ihrer Lizenz ihre Referententätigkeit bei Aus- und Fortbildungen anerkannt bekommen.